Das Sakrament der Handauflegung (Cheirotonie), das Weihesakrament, ist in drei Stufen aufgeteilt: Diakonat, Presbyterat und Episkopat. Die Weihe können nur Männer empfangen. Lediglich Bischöfe, die meist (fast immer) zugleich auch Mönche sind, sind zum Zölibat verpflichtet. Auch verwitwete Priester können zum Bischof gewählt und geweiht werden. Priester und Diakone dürfen verheiratet sein, allerdings muss die Eheschließung vor der Weihe zum Diakon erfolgt sein. Wenn sie verwitwen oder sich von ihrer Frau trennen, besteht keine Möglichkeit für eine zweite Heirat, denn in der Orthodoxie gilt ebenso wie im Katholizismus, dass eine Priesterweihe ein Hinderungsgrund für die Eingehung einer sakramentalen Ehe ist. Neben dem Weihesakrament kennen die orthodoxen Kirchen auch die sogenannten Niederen Weihen (Cheirotesie) zum Lektorat und zum Subdiakonat (Hypodiakonat). Die Ämter sind in eine kirchliche Hierarchie eingebunden: An der Spitze steht der Patriarch oder Metropolit (= Erzbischof) als primus inter pares im Kollegium der Bischöfe (griech. επίσκοπος episkopos, eigentlich Aufseher oder Vorarbeiter). Dem Bischof unterstellt sind die Priester (griech. πρεσβύτερος presbyteros, eigentl. Ältester), die oftmals den Ehrentitel „Erzpriester“ führen, und die Diakone (griech. διάκονος diakonos, eigentl. Helfer oder Tischdiener). Subdiakon, Lektor, Kantor und Türhüter sind weitere Ämter ohne sakramentale Weihe, die ihren Ursprung in der frühchristlichen Liturgie haben, heute aber zum Teil andere Funktionen haben als die Namen nahelegen. Ebenfalls in die Gruppe der Ämter ohne Weihe gehören die Diakonissen, die hauptsächlich für die Vorbereitung und Assistenz bei der Taufe von Frauen zuständig waren – es galt als ungeziemend, wenn ein männlicher Priester eine Frau bei der Taufe im Wasser berührte. Das Diakonissenamt wurde aber mit der Abnahme der Erwachsenentaufen immer unbedeutender, so dass es nach dem Ende des byzantinischen Reiches einging; in einigen orthodoxen Kirchen wird heute über die Wiedereinführung diskutiert, bisher jedoch ohne konkrete Ergebnisse. Die Diakonissen leisteten niemals Altardienst und waren somit keine „weiblichen Diakone“. Im Gegensatz zu westlichen Kirchen sind in der orthodoxen Kirche traditionell die meisten Theologen, in deren Hand auch ein großer Teil der Lehre liegt, Laien und nicht Priester, und umgekehrt die Mehrzahl der Priester keine Theologen; die Priesterausbildung ist manchmal kurz und praxisorientiert, sie findet nicht an Universitäten statt. Sozialdienste gelten ebenfalls als Aufgabe vor allem der Laien, in mehrheitlich orthodoxen Ländern auch als Aufgabe des Staates – nicht als Aufgabe der kirchlichen Hierarchie, deren Aufgabe vor allem die Durchführung von Gottesdiensten ist. Auch die Mönche sind nur selten Priester, die meisten sind Laien. Ordensgemeinschaften im westlichen Sinne gibt es in der Orthodoxie nicht, sondern jedes einzelne Kloster ist nach innen und außen selbständig. Allerdings gibt es oft eine informelle Zusammenarbeit zwischen Klöstern mit ähnlicher geistlicher Orientierung und gemeinsamer Gründungstradition. Während verschiedene westliche Ordenstraditionen grobe Entsprechungen im orthodoxen Bereich haben, wird das Bettelmönchswesen als Entartung abgelehnt. Es gibt keine Frauenordination und keinen Altardienst für Frauen. Die Ehefrau des Priesters hat eine Sonderstellung in der Gemeinde und einen speziellen Titel, arabisch Khouria und griechisch πρεσβυτέρα, Presbytera (Älteste), oder russisch Matuschka (Mama). Laut Kirchenrecht darf sie vor der Ehe nicht geschieden sein. Vom Altardienst abgesehen können Frauen prinzipiell sämtliche Funktionen in der Gemeinde ausüben, zum Beispiel Kirchenrat, Chor leiten, Lektorendienst, Unterricht erteilen (auch für Erwachsene), Ikonen malen – je nach lokaler Kultur ist die Beteiligung der Frauen am Gemeindeleben jedoch unterschiedlich.