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Stellungnahme unserer Metropolie bezüglich der Einäscherung
In den Mittel- und Nordeuropäischen Ländern, in denen unsere Metropolie ihr Wirken entfaltet, ist die Einäscherung der sterblichen Überreste von Verstorbenen eine gängige Praxis. So greift man immer häufiger, vor allem aus praktischen Gründen, auf sie zurück. Jedoch entspricht die Einäscherung nicht der christlichen Lehre und man sollte von ihr absehen. Gott selbst bestimmt es, dass der tote Körper wieder zu Erde werden soll, indem er sich an den Menschen wendet, der infolge des Ungehorsams sterblich ist: „Im Schweiße deines Angesichtes sollst du dein Brot essen, bis du zurückkehrst zum Ackerboden, von dem du ja genommen bist. Denn Staub bist du und zu Staub musst du zurück“ (Gen. 3,19). Die Orthodoxe Kirche verwirft die Einäscherung der sterblichen Überreste ihrer Verstorbenen als ein Brauch, der gegen ihre Lehre und die christliche Tradition ist. Die Verbrennung widerspricht der Lehre von Tod und Auferstehung der Leiber genauso wie der Hochachtung vor der menschlichen Person, also auch vor dem Leib, der gemäß dem Wort des Hl. Apostels Paulus, ein Tempel des Heiligen Geistes ist (I. Kor. 6,19). Sollten die Priester auf Familien treffen, die dennoch auf die Einäscherung der Überreste ihrer verstorbenen Verwandten bestehen, sollte der Bestattungsgottesdienst vor der Einäscherung abgehalten werden. Falls jedoch jemand aus Unwissenheit oder aus anderen Gründen den zuständigen Priester erst nach der Einäscherung des Leichnams eines Verstorbenen über dessen Tod informiert, dürfen die Überreste zwar beerdigt werden, jedoch wird dann der Bestattungsgottesdienst nicht mehr gefeiert. Stattdessen ist nur die Panichida (Totengedächtnisfeier), mit Lesungen aus den Apostelbriefen und dem Evangelium durchzuführen. Die erwürdigen Pfarrer werden gebeten, alle unsere Gläubigen von dieser Lehre unserer Kirche in Kenntnis zu setzen.
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